Belehrung Sportunterricht
1. Verhalten vor dem Unterricht
Die Wege zu den Turnhallen bzw. zum Sportplatz und zurück gelten als Unterrichtswege. Dabei haben die Schüler auf die Straßenverkehrsordnung zu achten, die vorgeschriebenen Wege zu nutzen und sich so zu verhalten, dass Anwohner nicht gestört werden. Die Turnhalle wird nur nach Aufforderung des Sportlehrers betreten.
Spätestens 15 min nach dem Pausenklingeln sind die Schüler an der Turnhalle, danach ziehen sich die Schüler unverzüglich um.
Zuspätkommende Schüler melden sich unverzüglich beim Sportlehrer. Ist das nicht möglich, wenden sie sich an das Sekretariat der Schule.
2. Verhalten im Sportunterricht
Die Schüler dürfen den Sportunterricht ohne Einverständnis des Sportlehrers nicht verlassen.
Gefährdungen der eigenen Gesundheit sowie der Gesundheit anderer sind zu vermeiden. Gegenstände sind nur in der angewiesenen Form zu benutzen.
Die Außenanlagen sind nur nach Aufforderung zu betreten, der Lehrer weist den Schülern dort den Bewegungsraum zu.
Zwischen den Übungen nehmen die Schüler auf den vorhergesehenen Bänken platz oder warten im Bereich ihrer Riege/ ihres Teams/ ihrer Gruppe. Die Schüler sind verpflichtet sich so zu verhalten, dass sie die Anweisungen des Sportlehrers hören und haben diese in der Durchführung zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit ist hierbei auf sicherheitsrelevante Anweisungen zu richten, die sich auf die Art der Bewegungsausführung (z.B. die Technik beim Kugelstoß), das gegenseitige Verhalten (z.B. das Freihalten der Bahn beim Sprint) oder generell den Umgang mit Groß- und Kleingeräten (z.B. die Sicherheitsstellung am Barren) beziehen.
Bei Spielen ist Fair Play oberstes Gebot. Herabwürdigungen anderer und andere Formen unsportlichen oder unethischen Verhaltens sind unerwünscht und können sich negativ auf die Benotung im Fach Sport auswirken.
3. Verhalten im Umkleideraum
Die Umkleideräume sind ordentlich und sauber zu verlassen. Schäden oder Verunreinigungen, die beim Betreten erstmalig bemerkt bzw. die während des Aufenthalts verursacht werden, sind umgehend dem Lehrer zu melden.
In den Umkleiden ist auf Zimmerlautstärke zu achten. Um Rücksicht auf Sportler mit Atemwegserkrankungen zu nehmen, ist das Benutzen von Deodorant nur außerhalb des Sportgebäudes gestattet.
4. Sportsachen
Für den Sportunterricht werden benötigt: Sportshirt, Sporthose, Trainings- oder Jogginganzug und geeignetes Schuhwerk.
Turnschuhe, die auf dem Sportplatz getragen werden, dürfen in der Turnhalle nur nach gründlicher Reinigung, insbesondere der Sohle, benutzt werden. Das Tragen von Straßenschuhen in der Turnhalle ist grundsätzlich verboten.
Schüler, die ohne geeignete Sportkleidung erscheinen, dürfen am Unterricht nicht teilnehmen. Dies ist dem Sportlehrer, vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Bei zweimaliger Nichtteilnahme am Sportunterricht aufgrund vergessener Sportbekleidung wird eine Note „6“ im Fach Sport erteilt, verbunden mit einer Mitteilung an die Eltern.
5. Tragen von Schmuck
Um sich und andere vor Verletzungen und Schäden zu schützen, haben die Schüler vor Beginn der Sportstunde sämtliche potenziell gefährlichen Dinge wie Uhren, Piercing, Armbänder, Schmuck oder angeklebte Fingernägel abzulegen bzw. zu entfernen.
Das Stechen von Ohrringen oder Piercings sollte zu Beginn der Sommerferien geschehen, eine Befreiung aufgrund frisch gestochener Ohrlöcher oder Piercings ist nicht möglich. Die Nichtteilnahme aus diesem Grund zieht eine Note „6“ im Fach Sport nach sich. Brillenträgern wird das Tragen einer Sportbrille empfohlen.
6. Wertsachen
Da in den Umkleideräumen für die Wertsachen keine 100 %ige Sicherheit gewährleistet werden kann, sollen diese Dinge möglichst zu Hause gelassen werden. Für den Schüler
notwendige Wertsachen können in Ausnahmefällen beim Sportlehrer abgegeben werden.
7. Verhalten in der Turnhalle/im Geräteräume
Die Sporthalle ist nur nach Aufforderung des Sportlehrers zu betreten. Aufgebaute Geräte dürfen nur mit Erlaubnis des Lehrers genutzt werden (gilt auch für Sprossenwand, Kletterstange u.ä.).
Ein eventuell aufgetretener Schaden an einem Sportgerät ist unverzüglich dem Platzwart oder dem Sportlehrer zu melden.
Um Unfälle zu vermeiden, ist im Sportunterricht die Einhaltung von gegenseitiger Rücksichtnahme, Fairness (wie z.B. Spielregeln) und Sicherheitsvorschriften (wie z.B. beim Gerätturnen ausreichende und richtige Mattenlage, Sicherheitsstellung) unbedingt notwendig.
Bemerkt ein Schüler, dass z.B. Matten während einer Übung nicht mehr richtig platziert sind, so stellt er selbst den Ausgangszustand her oder teilt dies dem Sportlehrer mit. Die Geräteräume dürfen nur mit Erlaubnis des Sportlehrers betreten werden.
8. Sportbefreiungen und Atteste
Die Sorgeberechtigten können, wie bei anderen Fächern auch, ihr Kind nicht vom Unterricht befreien. Bei kurzfristigen Verletzungen oder Schmerzen teilt der betreffende Schüler dies den Lehrkräften mit. Die Sportlehrer entscheiden nach in Augenscheinnahme über den Umfang der Teilnahme am Unterricht. Liegt keine vollständige, ärztliche Befreiung vom Sportunterricht vor, so ist die Sportbekleidung stets mitzubringen. Bei schwerwiegenden Einschränkungen gilt:
bis zu vier Wochen – Attest vom Hausarzt
über vier Wochen – Attest vom jugendärztlichen Dienst
Über die Hospitationspflicht im Sportunterricht bei einer Sportbefreiung bzw. einem Attest entscheidet der Sportlehrer bzw. die Schulleitung.
9. Verhalten bei Verletzungen
Um bewegungsbedingten Verletzungen vorzubeugen ist eine auseichende Erwärmung notwendig. In der Zeit zwischen Erwärmung und Übung sollen die Schüler selbstständig durch geeignete Übungen sicherstellen, dass die Muskulatur in Bewegung bleibt. Hierbei sind absichtliche aber auch fahrlässige Gefährdungen zu vermeiden.
Bei einer Verletzung, ist der Sportlehrer zu informieren. Ist ein Arztbesuch notwendig, muss umgehend (innerhalb von drei Tagen) die Schule informiert werden und eine Unfallmeldung im Sekretariat ausgefüllt werden. Da es sich um Arbeitsunfälle handelt, ist hierfür ein Durchgangsarzt (auch D-Arzt) aufzusuchen.
10. Hygienemaßnahmen und -richtlinien
Das Umkleiden erfolgt mit einem Mindestabstand von 1,5m in den jeweils zugewiesenen Umkleiden. Auf Abklatschen und Händeschütteln ist zu verzichten, ebenso auf unnötigen Körperkontakt. Beachtung der Niesetiquette. Nicht aus der gleichen Flasche trinken. Gemeinsam genutzte Materialen werden desinfiziert.
gez. Koch, Meißner, Lawaczeck, Gebhardt Groitzsch, 03.10.2024