Aktuell gibt es kaum Einschränkungen beim Schulbesuch. Hygiene
und Gesundheitsschutz sollten trotzdem sehr beachtet werden.
SuS mit Erkältungssymptomen testen sich möglichst zu Hause und
kommen nicht erkrankt in die Schule. 
Unter  www.bildung.sachsen.de  oder  schule.sachsen.de  und in anderen
Corona-Info-Portalen finden Sie stets Aktuelles.

Dies war der

Hygieneplan der Oberschule für die Zeit ab 24.04.2022

I. Allgemeines:

1.  Das Betreten des Schulgeländes ist nur Personen gestattet, die keine
respiratorische Symptomatik (die Atemwege betreffend) aufweisen.

2. Die Schulleitung ist sofort zu informieren, wenn Schüler und Lehrer aus Gründen,
die auf Corona-Infektion hinweisen, nicht zur Schule kommen (können).

3.  Personen mit Erkrankungen, deren Krankheitssymptome einer SARS-CoV-2-Infektion ähneln, müssen durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder eines anderen medizinischen Dokuments, die Unbedenklichkeit dieser Symptome glaubhaft darlegen.

4. Jeder muss individuell und umsichtig dazu beitragen, dass das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten wird.

II. Organisatorische Regelungen für die Oberschule Groitzsch

1.  Lehrkräfte, SchülerInnen und schulfremde Personen sind nicht mehr verpflichtet,
auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2/KN95) zu tragen. An der Oberschule Groitzsch wird dies aber ausdrücklich empfohlen.

2. SchülerInnen und Lehrer haben sich nach Betreten des Schulgebäudes sofort die
Hände zu waschen und diese zu desinfizieren. Zusätzliches Händewaschen und
Desinfizieren in den Pausen wird dringend empfohlen.

3. Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat anzumelden.

4. Eine Testung der SchülerInnen sowie aller an Schule beschäftigten ist nicht mehr verpflichtend. Sie wird aber auf freiwilliger Basis an zwei Tagen in der Woche kostenfrei angeboten.

5. Auf dem Weg zur Hofpause ist besonders in den Treppenhäusern auf
ausreichenden Abstand zu achten.

6.  Die Unterrichtsräume sind ausreichend zu lüften, wenn keine Zugluft stört, sollte
die Zimmertür ständig geöffnet bleiben.

7. Es erfolgt eine aktenkundige Belehrung zu diesen Regelungen für alle
SchülerInnen, die unsere Schule besuchen. Lehrer und technisches Personal
werden gleichfalls belehrt.

8. Zusätzlich wird an zentralen Stellen durch Aushang auf Einhaltung der
Infektionsmaßnahmen hingewiesen. (Schaukasten "Corona")

F. Seidenstücker
Schulleiter                                                                     Groitzsch, 25.04.2022