Hausordnung

Unsere Hausordnung regelt den äußeren Ablauf des Schullebens und hilft den Schülern, Lehrern, Eltern und technischen Mitarbeitern Formen des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit zu finden. Grundprinzipien des Umgangs an unserer Schule sind gegenseitige Achtung und Höflichkeit. Dies wird möglich, wenn alle bereit sind, die Eigenverantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

Grundsatz: So viel Freiheit wie möglich – so viel Ordnung wie nötig.

1. Grundsätzliche Regeln

  • Die Garderobe wird aus hygienischen Gründen an den dafür vorgesehenen Kleiderhaken außerhalb der Unterrichtsräume aufbewahrt.
  • Jeder achtet selbst auf sein Eigentum und haftet dafür.
  • Kopfbedeckungen sind im Haus abzusetzen.
  • Wir tragen angemessene Kleidung der Witterung und des Anlasses entsprechend.
  • Der vom Klassenleiter eingesetzte Ordnungsdienst wird im Klassenbuch vermerkt und ist für die Sauberkeit der Tafeln und Schwämme verantwortlich.
  • Jeder sorgt für Ordnung und Sauberkeit sowie für die Einhaltung der Hygiene.
  • Für die Beseitigung von Müll sind wir selbst verantwortlich. Im Sinne der Umwelt trennen wir Abfälle.
  • Jeder Schüler ist mitverantwortlich für den Zustand der schulischen Räume, ihrer Einrichtungsgegenstände und der Lehrmittel. Wer Beschmutzungen oder Beschädigungen verschuldet, ist zu Schadensersatz verpflichtet.
     Das Sitzen auf den Tischen, Fensterbänken und den Heizkörpern ist untersagt.
  • Der im jeweiligen Zimmer unterrichtende Lehrer sorgt dafür, dass der betreffende Raum in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen wird. Nach der letzten Stunde werden alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen.
  • Essen, Trinken und die Nutzung der Toiletten sind grundsätzlich nur in den Pausen erlaubt.
  • Im Schulgebäude darf nicht getobt, gerannt oder Ball gespielt werden. Das Werfen mit Gegenständen ist untersagt, um Unfälle zu vermeiden.
  • Kaugummis sind aus hygienischen Gründen und zum Schutz des Mobiliars verboten.
  • Unfälle, Beschädigungen oder Verluste sind sofort im Sekretariat zu melden.

2. Regeln für die Pausen
Die Pausen dienen dem Zimmerwechsel, der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde, dem Gang zur Toilette und der Erholung.
Die kleinen Pausen verbringen alle Schüler im Zimmer. Ausnahme ist der Wechsel zum Sportunterricht.
Die Hofpausen verbringen die Schüler grundsätzlich auf dem Schulhof. Der Aufenthalt in der Mensa während den Hofpausen dient ausschließlich zur Einnahme des dort erworbenen Essens.
Bei widrigen Witterungsverhältnissen ist Hauspause, welche durch dreimaliges Abklingeln angezeigt wird.
Der Weg zwischen Schule und Turnhalle und umgekehrt ist zügig und direkt zurückzulegen. Umwege, Einkäufe o.ä. sind untersagt.

3. Handynutzung
Mobiltelefone und Multimediageräte aller Art sind von den Schülern während der Schulzeit mit Ausnahme der großen Pausen auszuschalten und in den Schultaschen aufzubewahren.
Nicht genehmigte Bild- und Tonaufnahmen im Schulbereich sind verboten.
Je nach Schwere der Zuwiderhandlung kann das Gerät für einzelne Unterrichtsstunden oder bis zu einem Schultag eingezogen oder ein Handyverbot durch den Schulleiter erteilt werden.

4. Sicherheitsvorschriften
Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Messer, Waffen, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Chemikalien usw. ist untersagt.
Rauchen ist im Gebäude, auf dem Schulgelände und dem Weg zur Turnhalle verboten. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und Suchtmitteln ist verboten. Dies gilt ebenso bei allen Schulveranstaltungen, die nicht im Schulbereich stattfinden.
Die Schule ist ein politisch und religiös neutraler Ort. Das Verbreiten und Tragen von verfassungsfeindlichen Symbolen und Marken sind verboten.
Auf dem Schulgelände werden die Fahrräder geschoben.

5. Verstöße gegen die Hausordnung
Bei Verstößen müssen die Schüler mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen. Letztere haben auch Auswirkungen auf die Verhaltensnoten.

6. Schlussbestimmung
Voraussetzung und Grundlage der Hausordnung sind die Bestimmungen des Sächsischen Schulgesetzes, der Sächsischen Schulordnung für Mittelschulen, der Verwaltungsvorschrift zur Fürsorge- und Aufsichtspflicht, die Schulbesuchsverordnung, das Jugendschutzgesetz, das Hausrecht der Schulleitung sowie ihre Umsetzung und Einhaltung.

Download: Hausordnung_1OSG